Sie dürfen kleine Haustiere, die üblicherweise in Wohnungen gehalten werden, bei sich halten, sofern sie in geeigneten und artgerechten Behältnissen untergebracht sind.
Die Haltung von nicht üblichen Wohnungstieren erfordert die schriftliche Zustimmung des House Managers.
Hunde, Katzen, frei herumlaufende Tiere sowie gefährliche oder exotische Tiere sind nicht erlaubt.
Sollten Tiere zu einer Belästigung führen oder eine unsachgemäße bzw. unhygienische Haltung verursachen, kann die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen oder untersagt werden.
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