Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die aus folgenden Gründen vom Vermieter ausgesprochen werden kann:
- Gravierender Zahlungsverzug (mehr als eine volle Monatsmiete)
- Fortsetzung des Fehlverhaltens trotz Abmahnung
- Grober Verstoß gegen die guten Sitten und/oder Hausordnung
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann durch Zahlung geheilt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal und innerhalb der gesetzten Frist.
Ein Auszug aufgrund einer fristlosen Kündigung entbindet den*die Mieter*in nicht automatisch von seiner*ihrer Zahlungspflicht. Im Falle von befristeten Verträgen kann der*die Vermieter*in bis zum Vertragsende oder bis zur Neuvermietung einen Mietausfallschaden in Höhe der Nettokaltmiete geltend machen.
Sofern der*die Mieter*in weder auszieht noch seine*ihre Außenstände begleicht, muss eine Räumungsklage eingeleitet werden. Dies ist mit erheblichen Kosten für den*die Mieter*in verbunden.
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