Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die aus folgenden Gründen vom Vermieter ausgesprochen werden kann:
- Gravierender Zahlungsverzug (mehr als eine volle Monatsmiete)
- Fortsetzung des Fehlverhaltens trotz Abmahnung
- Grober Verstoß gegen die guten Sitten und/oder Hausordnung
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann durch Zahlung geheilt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal und innerhalb der gesetzten Frist.
Ein Auszug aufgrund einer fristlosen Kündigung entbindet den*die Mieter*in nicht automatisch von seiner*ihrer Zahlungspflicht. Im Falle von befristeten Verträgen kann der*die Vermieter*in bis zum Vertragsende oder bis zur Neuvermietung einen Mietausfallschaden in Höhe der Nettokaltmiete + Möbelmiete geltend machen.
Sofern der*die Mieter*in weder auszieht noch seine*ihre Außenstände begleicht, muss eine Räumungsklage eingeleitet werden. Dies ist mit erheblichen Kosten für den*die Mieter*in verbunden und kann zu einem SCHUFA-Eintrag führen.
Was ist die SCHUFA?
Die Abkürzung SCHUFA steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” und gibt Auskunft über deine Bonität. Sie zeigt an, wie zuverlässig finanzielle Verpflichtungen bisher erfüllt wurden. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann gravierende Folgen haben, wie Ablehnung von Krediten und EC-Karte bis hin zu keinem möglichen Handyvertrag mehr.
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