Eine Abmahnung ist eine einseitige Willenserklärung. Deren Zweck ist es darüber zu informieren, dass ein bestimmtes Verhalten, bspw. Lärm in den Nachtstunden oder ständig verspätete Mietzahlungen, als vertragswidrig angesehen und missbilligt werden. Die Abmahnung hat also eine Warnfunktion und soll die Gelegenheit schaffen, das Fehlverhalten abzustellen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir nach einer schriftlichen Abmahnung und wiederholtem Fehlverhalten seitens des*r Mieters*in eine außerordentliche und fristlose Kündigung aussprechen können! Die Missachtung kann somit schwerwiegende Rechtsfolgen für denjenigen*diejenige nach sich ziehen, der*die sich die Abmahnung nicht zu Herzen nimmt.
Die Abmahnung ist nicht zu verwechseln mit der normalen Mahnung wegen Zahlungsverzuges. Während eine Abmahnung die Aufforderung zur Unterlassung einer Handlung darstellt, fordert die Mahnung zu einer Handlung auf (z.B. zur Zahlung der Miete).
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