Das Halten von wohnungsüblichen Kleintieren, welche artgerecht in geeigneten Behältnissen gehalten werden, ist zulässig. Das Halten nicht-wohnungsüblicher Tiere ist nur nach schriftlicher Zustimmung des House Managers erlaubt. Das Halten von Hunden, Katzen oder freilaufende, gefährliche sowie exotische Tiere ist nicht zulässig. Wenn durch die Tierhaltung Mitbewohner belästigt werden und/oder ein erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung (unsaubere Tierhaltung) verursacht wird, kann dies zur Untersagung der Tierhaltung führen.
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